- Wiederkehrende Urlaubsansprüche werden auf Ebene der Arbeitsvereinbarung definiert.
- Der aktuelle Rest-Urlaubsanspruch steht direkt bei den Stammdaten des Mitarbeiters.
Ansprüche aliquotieren
In folgenden Fällen müssen Urlaube in der Regel neu berechnet werden:
- Beim Austritt während des Urlaubsjahres
- Beim Eintritt während des Urlaubsjahres (zB wenn das Urlaubsjahr dem Kalenderjahr entspricht und nicht mit Firmeneintritt beginnt)
- Wenn sich die Arbeitsvereinbarung ändert
- Wenn Urlaub in Tagen gerechnet wird: Wenn sich die Anzahl an Arbeitstagen pro Woche ändert
- Wenn Urlaub in Stunden gerechnet wird: Wenn sich die Anzahl an Wochenstunden ändert
Achtung: Pepi berechnet Urlaubskorrekturen immer nur aliquot, die Rechtslage, speziell in Deutschland, ist jedoch komplexer – bitte von Lohnverrechner ausrechnen lassen.
Tipp: Wenn sich an den Wochenstunden etwas ändert (Ausmaß oder Verteilung): Aliquote Urlaubsansprüche vorher möglichst exakt bis zum Stichtag der Änderung verbrauchen.
Urlaub in Stunden oder in Tagen rechnen
Ab 2019 wird bei neuen Pepi-Installationen Urlaub nur mehr in Tagen gerechnet. Anwendern, die Urlaub noch in Stunden rechnen, wird empfohlen auf Tage umzustellen. Die Umstellung erfolgt auf Anfrage mit Unterstützung eines Pepi-Supporters.